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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

HIRT-EDV
Inhaber: Thorsten Hirt
Steigerfurtweg 34, 97084 Würzburg
Telefon: 0931 – 61 94 96 11
Fax: 0931 – 61 94 96 12
E-Mail: info@hirt-edv.de
USt-IdNr.: DE 208 266 145

Stand: 7. Mai 2026 · Version: 2.4.0

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen HIRT-EDV (nachfolgend „Auftragnehmer”) und dem Kunden, sofern nicht im Einzelvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

(3) Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, HIRT-EDV hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss, Angebote

(1) Angebote von HIRT-EDV sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch Annahme einer Bestellung des Kunden durch HIRT-EDV zustande. Die Annahme kann ausdrücklich (z. B. per Auftragsbestätigung) oder durch Ausführung der Leistung erfolgen.

(3) Verträge können auch in Textform (E-Mail genügt) geschlossen werden. Die Wirksamkeit eines Vertrags hängt nicht von einer bestimmten Form ab, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

(4) Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Rahmen des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind, von der vereinbarten Beschaffenheit nicht zu seinem Nachteil abweichen und nicht zu einer geringwertigeren Ausführung führen. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

(5) Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei.

§ 3 Leistungsgegenstand

HIRT-EDV bietet folgende Leistungsarten an:

  1. Verkauf von Hardware (Kauf)
  2. Verkauf von Software-Lizenzen (Kauf mit Einräumung der vom Hersteller gewährten Nutzungsrechte)
  3. IT-Support, Vor-Ort-Service und Fernwartung (Dienstvertrag, einzelbeauftragt)
  4. Wartungs- und Serviceverträge (Dienstvertrag als Dauerschuldverhältnis)
  5. Monitoring von IT-Systemen (Dauerleistung über die N-Able-Plattform)
  6. Cloud-Dienste für Kunden (z. B. PowerFolder, Dogado Filecloud, Dogado Hosted Exchange, Securepoint-Produkte — als Wiederverkäufer mit eigener Abrechnung)
  7. Datenrettung (Dienstvertrag mit Bemühenspflicht; siehe § 8)
  8. Schulungen und Beratung (Dienstvertrag)
  9. KI-Automatisierung (je nach Einzelauftrag Werkvertrag bei Einrichtung, Dienstvertrag bei Betrieb, oder Beratung)

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Einzelvertrag bzw. dem angenommenen Angebot.

Besondere Bestimmungen zu KI-Automatisierung (Nr. 9):

(a) HIRT-EDV setzt für KI-Leistungen Modelle und Plattformen Dritter (z. B. OpenAI, Anthropic, Google, lokale Open-Source-Modelle) ein. KI-Systeme arbeiten probabilistisch; Ausgaben können fehlerhaft, unvollständig, veraltet, voreingenommen oder erfunden („halluziniert”) sein. HIRT-EDV gibt keine Erfolgsgarantie für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung der KI-Ausgaben für einen bestimmten Zweck.

(b) Der Kunde ist verpflichtet, KI-Ausgaben vor jeder geschäftlichen, rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Verwendung durch geeignete Personen zu prüfen (menschliche Letztkontrolle). Dies gilt insbesondere für rechtlich verbindliche Texte, medizinische, steuerliche oder sicherheitsrelevante Aussagen.

(c) Gegenüber Unternehmern: Der Kunde stellt HIRT-EDV von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung von KI-Ausgaben durch den Kunden entstehen, insbesondere wegen Verletzung von Urheber-, Persönlichkeits- oder Markenrechten Dritter, es sei denn, HIRT-EDV hat die Verletzung vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verursacht. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen; eine vertragliche Freistellungspflicht des Verbrauchers wird nicht begründet.

(d) Bei Cloud-basierten KI-Diensten verlassen Eingabedaten ggf. den Verantwortungsbereich von HIRT-EDV. Der Kunde ist für die Auswahl der zu übermittelnden Daten und die Beachtung von Datenschutz, Berufsgeheimnissen und Vertraulichkeitspflichten selbst verantwortlich; bei Auftragsverarbeitung gilt § 13.

(e) Setzt der Kunde KI-Systeme im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) zu eigenen Zwecken ein, treffen ihn die einschlägigen Betreiberpflichten (insbesondere Art. 26 KI-VO). HIRT-EDV weist vor Vertragsschluss auf erkennbare regulatorische Risiken hin; eine rechtliche Beratung im Einzelfall erfolgt nur auf gesonderten Auftrag.

Besondere Bestimmungen zu Cloud-Diensten (Nr. 6) als Wiederverkäufer:

(f) Bei Cloud-Diensten Dritter (z. B. PowerFolder, Dogado, Securepoint, Microsoft) erbringt HIRT-EDV die Verfügbarkeit, Performance und Datenintegrität nicht selbst, sondern reicht die Leistung des jeweiligen Anbieters durch.

(g) Verfügbarkeits- und Service-Level-Zusagen gelten nur in dem Umfang, in dem sie der Vorlieferant gegenüber HIRT-EDV einräumt (SLA-Durchreichung). HIRT-EDV gibt darüber hinausgehende Verfügbarkeitsgarantien nur ausdrücklich und in Textform.

(h) Die Haftung von HIRT-EDV für Ausfälle, Datenverlust oder sonstige Mängel beim Vorlieferanten ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelung in § 8 auf den Umfang begrenzt, in dem der Vorlieferant gegenüber HIRT-EDV einsteht; eine darüber hinausgehende Haftung übernimmt HIRT-EDV bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Die Haftungsobergrenzen aus § 8 Abs. 3 bleiben unberührt.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise von HIRT-EDV sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich der gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung, Versicherung, Versand und Transport.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gegenüber Unternehmern beginnt die Frist mit dem Rechnungsdatum; die gesetzlichen Verzugsregelungen (§§ 286 ff. BGB) bleiben unberührt. Gegenüber Verbrauchern beginnt die Frist mit dem Zugang der Rechnung. Verzug tritt gegenüber Verbrauchern unabhängig davon spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein (§ 286 Abs. 3 BGB), wenn der Verbraucher in der Rechnung auf diese Folge ausdrücklich hingewiesen wurde, sofern HIRT-EDV nicht vorher mahnt.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (§§ 286, 288 BGB).

(4) Gegenüber Unternehmern ist der Kunde zur Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt, von HIRT-EDV anerkannt oder mit der Hauptforderung in einem rechtlichen Zusammenhang im Sinne von § 273 BGB steht. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 5 Lieferung, Lieferzeiten und Gefahrübergang

(1) Verbindliche Lieferzeiträume bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung in Textform. Gegenüber Verbrauchern liefert HIRT-EDV mangels abweichender Vereinbarung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsschluss (§ 475 Abs. 1 BGB).

(2) Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhergesehene Hindernisse (z. B. Materialbeschaffungsprobleme, Lieferschwierigkeiten bei Vorlieferanten, Transport- und Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen), die HIRT-EDV nicht zu vertreten hat, verlängern die Lieferzeit angemessen. HIRT-EDV wird den Kunden über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer solcher Ereignisse informieren.

(3) Dauert das Hindernis länger als drei Monate an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind, insbesondere wenn die Teillieferung im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und dem Kunden kein erheblicher Mehraufwand entsteht.

(5) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den vom Käufer bestimmten oder von HIRT-EDV ausgewählten Transporteur, Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über (§ 447 BGB). Verzögert sich der Versand aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft über. Bei Werkleistungen gilt § 644 BGB. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über (§ 475 Abs. 2 BGB).

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Gegenüber Verbrauchern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum von HIRT-EDV.

(2) Gegenüber Unternehmern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von HIRT-EDV (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

(2a) Verarbeitung und Verbindung (B2B): Eine Verarbeitung, Bearbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware durch den Unternehmer erfolgt stets im Auftrag und für HIRT-EDV, ohne dass HIRT-EDV hieraus verpflichtet wird. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, HIRT-EDV nicht gehörenden Sachen verarbeitet oder verbunden, erwirbt HIRT-EDV Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten oder verbundenen Sachen.

(2b) Weiterveräußerung und Vorausabtretung (B2B): Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Der Unternehmer tritt schon jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsendbetrags von HIRT-EDV (einschließlich USt.) an HIRT-EDV ab. Bei Weiterveräußerung verarbeiteter Vorbehaltsware tritt der Unternehmer die Forderung in Höhe des Anteils ab, der dem Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der weiterverarbeiteten Sache entspricht. HIRT-EDV nimmt die Abtretung an. Der Unternehmer bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt; bei Zahlungsverzug oder Vermögensverschlechterung kann HIRT-EDV die Einziehungsermächtigung widerrufen und die Offenlegung der Abtretung verlangen.

(2c) Freigabeklausel (B2B): Übersteigt der realisierbare Wert der HIRT-EDV nach den Absätzen (2) bis (2b) zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, ist HIRT-EDV auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl in entsprechendem Umfang verpflichtet (BGH, Beschluss vom 27.11.1997 – GSZ 1 und 2/97, BGHZ 137, 212).

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und HIRT-EDV Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter unverzüglich in Textform anzuzeigen.

(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist HIRT-EDV nach Mahnung und angemessener Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag und zur Rücknahme der Ware berechtigt.

§ 7 Gewährleistung

(1) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, insbesondere die Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Ablieferung der Ware (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).

(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme des Werks. Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten unverändert

a) für Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von HIRT-EDV, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen,
b) für Schadensersatzansprüche wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) für Schadensersatzansprüche wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten),
d) für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz,
e) für Ansprüche aus ausdrücklich übernommenen Garantien oder einer Beschaffenheitsgarantie,
f) für arglistig verschwiegene Mängel,
g) für Bauwerke und Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben (z. B. fest verlegte Verkabelung, fest installierte Server-/Netzwerkkomponenten; § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB),
h) im Falle des Rückgriffs nach §§ 478, 445a, 445b BGB.

(3) Rügepflicht: Kaufleute im Sinne des HGB haben offensichtliche Mängel unverzüglich nach § 377 HGB anzuzeigen. Andere Unternehmer (Nicht-Kaufleute) haben offensichtliche Mängel innerhalb angemessener Frist nach Ablieferung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, in Textform anzuzeigen, soweit der Mangel bei einer den Umständen nach zumutbaren Untersuchung erkennbar war. Versteckte Mängel sind in beiden Fällen unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

(4) Bei berechtigten Beanstandungen ist gegenüber Unternehmern HIRT-EDV nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Gegenüber Verbrauchern wählt der Käufer nach § 439 Abs. 1 BGB zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung; HIRT-EDV kann die gewählte Art der Nacherfüllung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen (§ 439 Abs. 4 BGB) verweigern. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie von HIRT-EDV verweigert, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Minderung oder Rücktritt verlangen.

(5) Bei Fremderzeugnissen, die HIRT-EDV im Rahmen eines Weiterverkaufs liefert, kann HIRT-EDV die Gewährleistung gegenüber Unternehmern zunächst auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller/Zulieferer beschränken. Versagt der Hersteller die Gewährleistung oder bleibt deren Durchsetzung trotz angemessener, dem Unternehmer zumutbarer Bemühungen erfolglos (insbesondere bei Insolvenz, Sitz im Ausland ohne deutschsprachige Anlaufstelle oder Reaktionszeiten von mehr als sechs Wochen), bestehen die Gewährleistungsansprüche unmittelbar gegen HIRT-EDV nach Maßgabe der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags. Rückgriffsrechte nach §§ 478, 445a, 445b BGB bleiben unberührt.

(6) Die Gewährleistung gilt nicht, soweit der Mangel auf unsachgemäßer Behandlung, unsachgemäßer Einwirkung oder gewöhnlicher Abnutzung beruht, oder auf Eingriffen des Kunden an Hardware oder Software ohne Zustimmung von HIRT-EDV. Die gesetzliche Beweislastumkehr (§ 477 BGB) gegenüber Verbrauchern bleibt unberührt.

(7) Bei reinen Dienstleistungen (Support, Fernwartung, Beratung, Schulungen) bestehen keine Gewährleistungsrechte im Sinne des Kaufrechts. Bei Schlechtleistung haftet HIRT-EDV nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe von § 8.

§ 8 Haftung

(1) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet HIRT-EDV uneingeschränkt für alle hieraus resultierenden Schäden.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet HIRT-EDV nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie im Fall des Verzugs und der Unmöglichkeit. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(3) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung in den Fällen des Absatzes (2) der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch:

  • a) bei einmaligen Leistungen auf den höheren Betrag aus 50.000 € oder dem zehnfachen Netto-Auftragswert, in keinem Fall jedoch mehr als 500.000 € je Schadensfall;
  • b) bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Wartungsverträge, Cloud-Dienste, Monitoring, KI-Betrieb) auf den auf das Schadensereignis bezogenen Jahresbetrag der vertraglich vereinbarten Vergütung (zwölf Monatsbeträge) je Schadensfall, in keinem Fall jedoch mehr als 250.000 € je Schadensfall;
  • c) Die Deckungssumme der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung von HIRT-EDV bleibt unberührt; auf Anforderung wird der Kunde über deren Höhe unterrichtet.

(3a) Gegenüber Verbrauchern ist die Haftung in den Fällen des Absatzes (2) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine summenmäßige Begrenzung der Haftung gegenüber Verbrauchern erfolgt nicht.

(4) Eine darüber hinausgehende Haftung — insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden — ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit der Kunde Unternehmer ist. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für Datenverlust in den Fällen des Absatzes (2) der Höhe nach auf den Aufwand begrenzt, der bei einer dem Kunden objektiv zumutbaren, dem Stand der Technik entsprechenden Datensicherung zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre (BGH IX ZR 137/04). Gegenüber Verbrauchern richtet sich die Haftung für Datenverlust nach den gesetzlichen Regelungen.

(4a) Mitverschulden bei Datensicherung: Gegenüber Unternehmern ist der Unternehmer gehalten, in seinem eigenen Verantwortungsbereich Datensicherungen entsprechend dem Stand der Technik und in einem der Bedeutung der Daten angemessenen Umfang vorzuhalten. Soweit HIRT-EDV vertraglich keine ausdrückliche Pflicht zur Datensicherung übernommen hat, wird ein Mitverschulden des Unternehmers wegen unterlassener oder unzureichender Datensicherung nach § 254 BGB berücksichtigt. Gegenüber Verbrauchern wird ein etwaiges Mitverschulden wegen unterlassener zumutbarer und üblicher Datensicherung nach § 254 BGB berücksichtigt; eine eigenständige vertragliche Sicherungspflicht des Verbrauchers begründet diese Klausel nicht.

(5) Die Haftung für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, für arglistig verschwiegene Mängel sowie aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleibt unberührt.

(6) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von HIRT-EDV.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Vertragsschluss über die wesentlichen Funktionsmerkmale und Einsatzvoraussetzungen der Leistung zu informieren. Vorgaben oder Anforderungen des Kunden an die Leistung werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn HIRT-EDV sie in Textform bestätigt.

§ 9 Laufzeit und Kündigung bei Dauerverträgen

(1) Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist werden grundsätzlich im jeweiligen Einzelvertrag geregelt.

(2) Ist im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart, gilt eine Laufzeit auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.

(3) Bei Verbraucherverträgen gelten die gesetzlichen Regelungen zur automatischen Vertragsverlängerung und Kündigung (§ 309 Nr. 9 BGB). Insbesondere verlängern sich Verbraucherverträge mit bestimmter Laufzeit nach Ablauf der Erstlaufzeit nicht automatisch um mehr als einen Monat, soweit keine gesonderte Kündigung erfolgt.

(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

§ 10 Preisanpassung bei Dauerverträgen

(1) Bei Dauerschuldverhältnissen ist HIRT-EDV berechtigt und verpflichtet, Preisänderungen, die durch Änderungen der Bezugskosten der zur Leistungserbringung eingesetzten Vorlieferanten bzw. Unter-Auftragsverarbeiter (z. B. N-Able, PowerFolder, Dogado, Securepoint, Microsoft) verursacht werden, an den Kunden weiterzugeben. Die Anpassung beschränkt sich auf den anteiligen Umfang, in dem der jeweilige Vorlieferantenpreis im Gesamtpreis der Leistung kalkulatorisch enthalten ist. Eigene Kosten von HIRT-EDV (insbesondere Personalkosten, Gemeinkosten, Marge) sind keine Anpassungsgrundlage.

(2) HIRT-EDV wird den Kunden über eine beabsichtigte Preisanpassung mindestens sechs Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform informieren. Die Mitteilung enthält den Grund, den neuen Preis und den Zeitpunkt der Anpassung.

(3) Dem Kunden steht im Fall einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit Wirkung zum Inkrafttreten der Preisänderung ausgeübt werden kann. Die Frist für dessen Ausübung beträgt sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung; die Kündigung bedarf der Textform. Auf dieses Sonderkündigungsrecht wird der Kunde in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.

(4) Preisanpassungen aus anderen Gründen als Bezugskostenänderungen von Vorlieferanten (z. B. allgemeine Marktanpassung) sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich.

(5) Senkungen der Bezugskosten gibt HIRT-EDV im selben Umfang und nach denselben Maßstäben wie Preiserhöhungen weiter. HIRT-EDV prüft die Bezugskostenentwicklung mindestens alle zwölf Monate. Die Mitteilungspflicht nach Absatz 2 gilt entsprechend; ein Sonderkündigungsrecht entsteht bei Preissenkungen nicht.

(6) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Klausel nur bei Dauerschuldverhältnissen, deren vereinbarte Erstlaufzeit mehr als vier Monate beträgt (§ 309 Nr. 1 BGB). Bei kürzeren Verbraucherverträgen bedürfen Preisanpassungen der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Dieses Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Verbraucher (§ 13 BGB) bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden.

(2) Die Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular finden sich in Anlage 1 zu diesen AGB.

(3) Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht für Verträge
– zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
– zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
– zur Bereitstellung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (z. B. Software-Download, Lizenzschlüssel, digitale Cloud-Setup-Leistungen), wenn HIRT-EDV mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragsausführung verliert (§ 356 Abs. 5 BGB);
– zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn HIRT-EDV die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB; siehe auch § 12 dieser AGB).

§ 12 Einwilligung zum Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist (Verbraucher)

(1) Bei zeitkritischen Leistungen (insbesondere Notfall-Support, Datenrettung oder andere zeitkritische IT-Dienste) wird HIRT-EDV den Verbraucher vor Leistungsbeginn auf folgende Punkte hinweisen:
– Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung;
– anteiliger Wertersatz bei Widerruf nach Leistungsbeginn (§ 357 Abs. 8 BGB).

(2) Erst nach ausdrücklicher Einwilligung des Verbrauchers in Textform (§ 126b BGB; E-Mail genügt) beginnt HIRT-EDV mit der Leistung.

(3) HIRT-EDV bestätigt die Einwilligung dem Verbraucher unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (§ 356 Abs. 4 BGB).

§ 13 Datenschutz

(1) HIRT-EDV verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO, BDSG, TDDDG). Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung unter https://hirt-edv.de/datenschutzerklaerung-webseitenbesucher/.

(2) Sofern HIRT-EDV im Rahmen der Leistungserbringung als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO tätig wird — insbesondere bei Fernwartung, Monitoring, Cloud-Diensten für Kunden und Security-Diensten — schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab. Der AVV regelt insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck, Datenkategorien, betroffene Personen, technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM), zugelassene Sub-Auftragsverarbeiter sowie Drittlandtransfers. Der AVV ist integraler Bestandteil der Geschäftsbeziehung; bei Widersprüchen zwischen AVV und diesen AGB gehen die Regelungen des AVV vor, soweit sie ausdrücklich datenschutzrechtliche Pflichten und Verarbeitungsmodalitäten regeln. Die Haftungsregelungen aus § 8 dieser AGB bleiben unberührt; gesetzliche Haftungstatbestände nach Art. 82 DSGVO bleiben unverändert.

§ 14 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Sabotage, behördliche Anordnungen, großflächige Netzwerkausfälle, umfassende Cyber-Angriffe auf kritische Infrastruktur) sowie vergleichbare, von HIRT-EDV nicht zu vertretende Umstände befreien HIRT-EDV für die Dauer ihrer Auswirkung von der Erfüllungspflicht.

(2) HIRT-EDV wird den Kunden über Eintritt, Art und voraussichtliche Dauer solcher Ereignisse unverzüglich in Textform informieren.

(3) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate ununterbrochen an, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt.

§ 15 Änderungen dieser AGB

(1) HIRT-EDV behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte gesetzliche Vorgaben, höchstrichterliche Rechtsprechung oder veränderte technische oder organisatorische Rahmenbedingungen erforderlich ist.

(2) Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann einer Änderung innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Eine Änderung im Wege der Zustimmungsfiktion (Absatz 3) ist ausgeschlossen für Änderungen der Hauptleistungspflichten, der Vergütung, der Vertragslaufzeit und der wesentlichen Pflichten von HIRT-EDV; insoweit ist eine ausdrückliche Vereinbarung erforderlich.

(3) Widerspricht der Kunde nicht fristgerecht, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Rechtsfolge wird der Kunde in der Änderungsmitteilung drucktechnisch hervorgehoben hingewiesen (§ 308 Nr. 5 BGB).

(4) Widerspricht der Kunde fristgerecht, gelten die bisherigen AGB fort; HIRT-EDV ist in diesem Fall zur ordentlichen Kündigung des Vertrags nach § 9 berechtigt.

(5) Gegenüber Verbrauchern gilt die Zustimmungsfiktion in Absatz 3 nicht (BGH, Urteil vom 27.04.2021 – XI ZR 26/20). Änderungen werden gegenüber Verbrauchern nur wirksam, wenn der Verbraucher ihnen ausdrücklich (auch in Textform) zustimmt. Stimmt der Verbraucher nicht oder nicht innerhalb der in der Mitteilung gesetzten angemessenen Frist zu, gelten die bisherigen AGB fort; HIRT-EDV ist in diesem Fall zur ordentlichen Kündigung des Vertrags nach § 9 zum nächstzulässigen Termin nach den gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Fristen berechtigt.

§ 16 Verbraucherstreitbeilegung

HIRT-EDV ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Hat der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, bleiben die zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen seines Aufenthaltsstaates nach Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO unberührt.

(2) Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Würzburg. HIRT-EDV ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(3) Erfüllungsort: Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist gegenüber Unternehmern Würzburg. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Erfüllungsort (§§ 269, 270 BGB; bei Versendungskäufen Wohnsitz des Verbrauchers).

(4) Form individueller Vereinbarungen: Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen keiner bestimmten Form, soweit nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist. Soweit diese AGB Textform fordern, gilt § 126b BGB.

(5) Salvatorische Klausel: Gegenüber Verbrauchern bleibt es bei der gesetzlichen Regelung des § 306 BGB. Gegenüber Unternehmern gilt: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das Gleiche gilt für Regelungslücken.

Anlage 1 — Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Hinweis: Je nach Vertragsgegenstand ist die für Sie passende Variante (A) Kaufvertrag (Warenlieferung) oder (B) Dienstvertrag (Dienstleistungen) maßgeblich. Bei gemischten Verträgen (Ware + Dienstleistung) gelten beide Belehrungen für den jeweiligen Leistungsteil.

Variante (A) — Widerrufsbelehrung für Kaufverträge (Warenlieferung)

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat (bei Mehrfachlieferungen die letzte Ware).

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

HIRT-EDV, Inhaber Thorsten Hirt, Steigerfurtweg 34, 97084 Würzburg, Telefon: 0931 – 61 94 96 11, Fax: 0931 – 61 94 96 12, E-Mail: info@hirt-edv.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (Anlage 2) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können (insbesondere sperrige Hardware, Server, Netzwerk-Schränke), werden die Rücksendekosten auf höchstens etwa _____ EUR geschätzt (konkrete Angabe je Liefergegenstand vor Vertragsschluss).

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung Kaufvertrag

Variante (B) — Widerrufsbelehrung für Dienstleistungsverträge

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

HIRT-EDV, Inhaber Thorsten Hirt, Steigerfurtweg 34, 97084 Würzburg, Telefon: 0931 – 61 94 96 11, Fax: 0931 – 61 94 96 12, E-Mail: info@hirt-edv.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (Anlage 2) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Hinweis zum Wertersatz: Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen (§ 12 dieser AGB), so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ende der Widerrufsbelehrung Dienstvertrag

Variante (C) — Widerrufsbelehrung für digitale Inhalte ohne körperlichen Datenträger

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

HIRT-EDV, Inhaber Thorsten Hirt, Steigerfurtweg 34, 97084 Würzburg, Telefon: 0931 – 61 94 96 11, Fax: 0931 – 61 94 96 12, E-Mail: info@hirt-edv.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (Anlage 2) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn HIRT-EDV mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass HIRT-EDV mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren (§ 356 Abs. 5 BGB).

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ende der Widerrufsbelehrung digitale Inhalte

Ausschluss des Widerrufsrechts (gilt für beide Varianten)

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen

  • zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
  • zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
  • zur Bereitstellung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, wenn HIRT-EDV mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragsausführung verliert (§ 356 Abs. 5 BGB);
  • zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn HIRT-EDV die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB; siehe § 12 dieser AGB).

Anlage 2 — Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.)

An:
HIRT-EDV
Thorsten Hirt
Steigerfurtweg 34
97084 Würzburg
E-Mail: info@hirt-edv.de
Fax: 0931 – 61 94 96 12

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren () / die Erbringung der folgenden Dienstleistung ():

Bestellt am () / erhalten am ():

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum: _____

() Unzutreffendes streichen.*